Gruppentreuhand (CTA)

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Möchten Sie die eingegangenen Pensionsverpflichtungen mit den vorhandenen Deckungsmitteln im Jahresabschluss des Unternehmens saldieren und / oder mangels bestehendem gesetzlichen Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein privatrechtlich gegen den Zugriff der Gläubiger schützen, können Sie unsere Gruppentreuhand (CTA) mit der Verwaltungs- und Sicherungstreuhandtätigkeit beauftragen.

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Pensionsverpflichtungen im Durchführungsweg der unmittelbaren Direktzusage aber ggfs. auch in den mittelbaren Durchführungswegen bei fehlender Struktur-/Leistungskongruenz sind im Jahresabschluss des Arbeitgebers zu passivieren. Die damit einhergehende Belastung der Ertragslage und somit des bilanziellen Eigenkapitals führt sowohl zur Verschlechterung des Kreditratings als auch zur Reduzierung der möglichen Bemessungsgrundlage für Tantieme-/Gewinnausschüttungen.

Um diesen Auswirkungen gegensteuern zu können, müssen die für die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen separierten Deckungsmittel dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen werden. Nur dann ist die handelsrechtlich geforderte Zweckexklusivität des Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sichergestellt.

Die Zweckexklusivität kann zwar durch das Instrument der Verpfändung einzelner Vermögenswerte nach §§ 1204 BGB hergestellt werden. Die dabei im Einzelfall nicht beachteten Anforderungen an die zivilrechtliche Wirksamkeit wie z.B. der Grundsatz der sachenrechtlichen Bestimmtheit führen dazu, dass das Pfandrecht unwirksam sein kann und damit die Vermögenswerte durch den Insolvenzverwalter zur Masse gezogen werden.

Die Einräumung eines Pfandrechts ist daher insbesondere bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer, welche nicht unter den persönlichen und/oder sachlichen Geltungsbereich des BetrAVG fallen, oder an Versorgungsberechtigte mit über den Höchstgrenzen des gesetzlichen Insolvenzschutzes liegenden Versorgungshöhen, häufig nicht allein zielführend. Bei der kollektiven Finanzierung der Pensionsverpflichtungen ist die Einräumung eines individuellen Pfandrechts nicht umsetzbar.

Bei einer größeren Anzahl von Pensionsberechtigten wiederum ist die Einzelverpfändung zumeist vom administrativen Aufwand her nicht erwünscht.

Altersteilzeit / Lebensarbeitszeitkonten

Angesparte Wertguthaben sind nach § 7e Abs. 1 SGB IV gegen Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Für die Insolvenzsicherung sieht der Gesetzgeber grds. die Absicherung in einem Treuhandverhältnis (CTA) gemäß § 7 Abs. 2 SGB IV vor. Daneben sind aber auch der Treuhand gleichwertige Sicherungsmittel wie ein schuldrechtliches „Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodell“ oder ein „Versicherungsmodell“ vom Gesetzgeber zugelassen.

Keine Interessenskonflikte

Unsere Treuhand zeichnet sich neben der rechtssicheren Gestaltung auch dadurch aus, dass es uns berufsrechtlich untersagt ist, jegliche Kapitalanlagen-/Versicherungsprodukte zur Bedeckung der Pensionsverpflichtungen bzw. Wertguthabenvereinbarungen provisionspflichtig zu vermitteln. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal.

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Die gängigen Gruppen-Treuhänder (CTA) sind in ein Geschäftsmodell zum Vertrieb von Kapitalanlagen und/oder Versicherungsverträgen eingebunden, d.h. das CTA ist meist Mittel zum Zweck und wird auch in Fällen eingesetzt, in denen weder ein Mehrwert für Arbeitgeber noch ein Schutzbedürfnis für den Arbeitnehmer vorliegt.

Häufig auch eingebettet in ein volumenabhängiges Gebührenmodell führt dies dazu, dass der Gruppen-Treuhänder von Interessenskonflikten getrieben die laufende i.d.R. geringere Verwaltungstreuhandtätigkeit überteuert abrechnet, obwohl gleichzeitig im Konzern Provisionen für die Rückdeckungsprodukte vereinnahmt werden.

Dadurch ist der Blick auf die eigentliche Treuhandtätigkeit und deren Aufgabengebiet im Interesse des Unternehmens bei der Verwaltungstreuhand und im Interesse des Arbeitnehmers bei der Sicherungstreuhand getrübt. Wir stellen sicher, dass die Gruppentreuhand (CTA) sich ausschließlich auf die Aufgaben als Treuhänder konzentriert – berufsrechtlich abgesichert und frei von Interessenskonflikten.