Gruppen-Rentnergesellschaft

Übernahme von Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Direktzusagen und / oder Unterstützungskassenzusagen insbesondere an Gesellschafter-Geschäftsführer

Sie suchen eine nachhaltige Exitstrategie für Ihre Pensionszusagen, um das Unternehmen nicht nur bilanziell und wirtschaftlich, sondern insbesondere rechtlich von den Pensionsverpflichtungen zu befreien. Der Anlass dazu kann vielfältiger Natur sein, von der internen Nachfolgeregelung über den Unternehmensverkauf bis zur Liquidation.

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Unternehmen können häufig mit bestehenden Pensionsverpflichtungen weder verkauft noch liquidiert werden oder werden als abgeleitete Rentnergesellschaften nach einem Asset-Deal über Jahrzehnte mit dem einzigen Zweck der Pensionsauszahlung aufrechterhalten.

Neben der Erstellung der Jahresabschlüsse müssen auch laufende Auszahlungen administriert und die Verpflichtungen als Zahlstelle beachtet werden. Das ist betriebswirtschaftlich selten sinnvoll und über die vielen Jahre häufig auch eine nicht mehr erwünschte administrative und/oder emotionale Belastung.

Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen erfolgt, sofern die Versorgungsberechtigten nicht unter den persönlichen und/oder sachlichen Anwendungsbereich des BetrAVG fallen, durch eine einzelvertragliche Schuldübernahme nach § 414 BGB.

Ist dies nicht möglich, können im Rahmen der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz Pensionsverpflichtungen der laufenden Leistungsempfänger sowie der mit unverfallbaren Ansprüchen Ausgeschiedener übertragen werden.

Für den Fall des frühzeitigen Versterbens nach Übertragung ist eine Partizipation der Erben an den evtl. entstehenden „Sterblichkeitsgewinnen“ gestaltbar.

Treuhänderische Verwaltung von Einzel-Rentnergesellschaften

Sofern Sie schon eine bestehende, ggfs. auch abgeleitete Rentnergesellschaft haben, aus persönlichen oder evtl. erbschaftsteuerlichen Gründen die Pensionsverpflichtung jedoch nicht auf unsere Gruppen-Rentner-Gesellschaft übertragen möchten, bieten wir die Möglichkeit, diese Gesellschaft administrativ zu führen, bei Bedarf und nach Abstimmung auch die Geschäftsführung treuhänderisch zu übernehmen.

Wir erstellen den Jahresabschluss und administrieren die Auszahlung der Versorgungsleistungen incl. aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.